Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen meister.Werk³
1. Anbieter der Homepage, Kontaktdaten und Vertragssprache
Die Volksbank in Südwestfalen eG und die Volksbank Sauerland eG sind Anbieterinnen der internetbasierten Plattform meister.Werk³ (nachfolgend Anbieterinnen). Die Volksbank in Südwestfalen eG hat ihren Sitz in Siegen. Die Volksbank Sauerland eG hat ihren Sitz in Schmallenberg.
a)
Die Volksbank in Südwestfalen eG ist eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Siegen unter Nr. 169.
Die Kontaktdaten lauten:
Volksbank in Südwestfalen eG
Berliner Str. 39
57072 Siegen
Telefon: 0271 2300-0 und 02351 177-0
Fax: 0271 2300-275 und 02351 177-1005
E-Mail: info@vbinswf.de b)
Die Volksbank Sauerland eG ist eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter Nr. 117.
Die Kontaktdaten lauten:
Volksbank Sauerland eG
Oststraße 19-23
57392 Schmallenberg
Tel.: 02972 97000
Fax: 02972 9700-464700
E-Mail: info@vb-sauerland.de
Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Wesentliche Eigenschaften, Angebotsinhalt und Angebotszweck sowie Nutzerkreis
Die internetbasierte Plattform „meister.Werk³“ bietet Unternehmen, den sogenannten Partnern, die Möglichkeit, ihr jeweiliges Unternehmen und die vom Unternehmen erbrachten Leistungen (Waren, Dienstleistungen, etc.) zu präsentieren. Durch die Darstellung soll die Möglichkeit eröffnet werden, mit Interessenten, den Nutzern, in Kontakt zu treten. Bei der Plattform meister.Werk³ handelt es sich insofern um einen gemeinsamen Service der Volksbank in Südwestfalen eG und der Volksbank Sauerland eG mit dem Ziel, Menschen in der Region mit qualifizierten Fachbetrieben zu verbinden. Die Anbieterinnen vermarkten die Plattform und tragen mit ihren analogen und digitalen Vermarktungsstrategien zur Relevanzsteigerung in der Region bei.
a)
Die Darstellung eines Partners auf der Plattform setzt seine vorherige Registrierung und Freischaltung nach Maßgabe der Ziff. 3 voraus. Die Partner werden vor der Freischaltung identifiziert.
Für die Nutzung der Plattformfunktion gibt der Nutzer über ein Anfrageformular seinen Vor- und Nachnamen, seine Anschrift sowie seine E-Mail-Adresse (und optional eine Telefonnummer) an. Diese Angaben dienen ausschließlich der Zuordnung des Anliegens und der Weiterleitung von Mitteilungen der angefragten Partner an den Nutzer. Die Einrichtung eines Benutzerkontos durch den Nutzer erfolgt nicht. Die Nutzung von meister.Werk³ ist für den Nutzer kostenfrei. Die Richtigkeit der Nutzerdaten kann von den Anbieterinnen nicht überprüft werden. Diese übernehmen daher keine Gewähr für die von einem Nutzer angegebenen Daten.
b)
meister.Werk³ bietet Partnern und Nutzern die Möglichkeit, Teil einer webbasierten Anwendung für Kommunikation und Informationsweitergabe zu werden.
Die Inhalte der Internetpräsenz stellen grundsätzlich keine Bank-/ Finanz-/ Versicherungs- oder sonstige -beratung der Anbieterinnen dar. Sofern auf der Internetpräsenz Bank-, Finanz- oder Versicherungsprodukte vorgestellt werden, erfolgen diese Darstellungen unverbindlich und ohne Garantien oder sonstige Zusicherungen. Sie ersetzen insbesondere keine persönliche Beratung. Keiner der Inhalte der Präsentation ist als Empfehlung zu verstehen, bestimmte Bank-/ Finanz-/Versicherungs- oder sonstige Transaktionen vorzunehmen oder zu unterlassen, sowie Dienstleistungen zu buchen, ohne zuvor eine die Bedürfnisse des Nutzers berücksichtigende Beratung einzuholen.
c)
Die Anbieterinnen bieten den Partnern zusätzlich die MeinPlus-Vorteilswelt und das Business- Netzwerk „RegioKonneX“ für die Vermarktung ihrer Waren und Dienstleistungen an. Eine Nutzung dieser weiteren Vermarktungsmöglichkeiten setzt eine gesonderte Mitgliedschaft der Partner voraus. Weitere Informationen hierzu finden die Partner unter www.regiokonnex.de, www.vbinswf.de sowie www.vb-sauerland.de. Vereinzelt werden auch Unternehmer auf den Social-Media-Plattformen der Anbieterinnen beworben. Dies setzt allerdings eine besondere Geschäftsbeziehung und eine individuelle diesbezügliche Abstimmung voraus; ein Anspruch auf eine Vermarktung auf den Social-Media-Plattformen der Anbieterinnen besteht nicht.
Die Anbieterinnen sind allein dazu berechtigt, auf der Plattform Finanzprodukte (insbesondere Finanzierungen) ergänzend zu der von einem Partner über die Plattform vertriebenen (Haupt-) Ware oder Dienstleistung oder auch unabhängig von einer weiteren (Haupt-) Ware oder Dienstleistung anzubieten.
d)
Sofern der Partner ein Firmenlogo zu seinem Unternehmensprofil oder Fotoaufnahmen hochlädt, erklärt er sich damit einverstanden, dass dieses Firmenlogo oder die Fotoaufnahmen zu seinem Profil verwandt und mit seinem Unternehmensnamen angezeigt werden. Der Partner kann das Firmenlogo jederzeit wieder vom Profil entfernen.
3. Registrierung eines Partners
Die Plattform meister.Werk³ stellt kein Angebot im Rechtssinne auf Nutzung von meister.Werk³ für die Partner dar. Sie lädt potenzielle Partner lediglich dazu ein, ein Angebot auf Nutzung der Funktionen der Plattform meister.Werk³ gegenüber den Anbieterinnen abzugeben. Eine Annahme dieses Angebots oder dessen Ablehnung erfolgt per E-Mail durch die Anbieterinnen.
a)
Potenzielle Partner können über wohnen-in-suedwestfalen.de oder die angebundenen Websites der Anbieterinnen eine Registrierungsanfrage an die Anbieterinnen richten. Hierbei vergibt der potenzielle Partner ein Passwort, das verschlüsselt gespeichert wird und vom potenziellen Partner vor einer missbräuchlichen Nutzung zu schützen ist. Die Anbieterinnen werden den potenziellen Partner niemals auffordern, sein Passwort außerhalb des Login-Bereiches zur Plattform einzugeben oder in sonstiger Weise mitzuteilen. Sind die Anbieterinnen mit der Nutzung der Dienste durch den potenziellen Partner einverstanden, bestätigen sie ihm dies mittels einer Verifikations-E-Mail, der eine Anleitung zur Gestaltung und Pflege des Partnerprofils beigefügt ist. Eine Kostenpflicht geht hiermit noch nicht einher.
b)
Wählt der potenzielle Partner den Link in der Verifikations-E-Mail aus, kann er nach Eingabe seiner E-Mail-Adresse und des von ihm vergebenen Passworts sein Profil gestalten und ergänzen. Um die Registrierung abzuschließen, hat der potenzielle Partner seine Zahlungsdaten über die VR Payment GmbH zu hinterlegen, die Geltung dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzbestimmungen der Anbieterinnen zu akzeptieren und „Aufnahme beantragen“ anzuklicken. Diese Nutzungsbedingungen kann der potenzielle Partner vor Abgabe seiner Erklärung „Aufnahme beantragen“ herunterladen und speichern/ausdrucken, sie können zudem jederzeit über das Feld „Nutzungsbedingungen“ in der Fußzeile der Plattform abgerufen werden. Der finale Abschluss eines Nutzungsvertrages hängt von einer Annahmeerklärung der Anbieterinnen ab, die diese – im Falle ihres Einverständnisses – per E-Mail an den Partner versenden. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht.
Wählt der potenzielle Partner den Link in der Verifikations-E-Mail nicht binnen 180 Tage ab Erhalt der E-Mail aus und vervollständigt den Registrierungsprozess, werden seine Registrierungsanfrage und die dabei überlassenen Daten gelöscht.
4. Zahlungspflicht eines Partners
Nach Vertragsschluss fallen für den Partner monatliche Kosten in Höhe von EUR 50,00, zzgl. Umsatzsteuer an. Sofern der Partner Mitglied der Genossenschaft der Volksbank in Südwestfalen eG oder der Volksbank Sauerland eG ist oder ein Mitglied einer der Volksbanken werden will, reduzieren sich die monatlichen Kosten auf EUR 25,00 im Monat, zzgl. Umsatzsteuer. Der Partner erhält monatlich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Anbieterinnen behalten sich vor, den internen Zahlungs- und Abrechnungsrhythmus eigenständig festzulegen; für den Partner erfolgt jedoch ausschließlich eine monatliche Abrechnung. Änderungen des internen Zahlungsrhythmus haben keine Auswirkung auf den für den Partner maßgeblichen monatlichen Rechnungszyklus.
Die monatliche Zahlungspflicht des Partners ist jeweils zum 01.eines jeden Monats fällig. Die Zahlungspflicht beginnt dem Grunde nach mit dem auf die Registrierung des Partners folgenden Kalendermonat. In den ersten sechs Monaten nach Beginn wird die Leistung dem Partner kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für die erfolgreiche Übermittlung von Nutzern erhalten die Anbieterinnen keine Vergütung.
5. Ranking
Die Darstellung und Reihenfolge der auf der Startseite und zu einer Suchanfrage eines Nutzers aufgeführten Partner erfolgt zunächst per Zufallsmechanismus. Ein Ranking der Partner erfolgt bei der Anwendung dieses Zufallsmechanismus nicht. Im Rahmen dieses Zufallsmechanismus wird jedem Partner eine Losnummer zugewiesen, die Chancen sind dabei für jeden Partner gleich.
a)
Der Zufallsmechanismus läuft wie folgt ab:
aa)
Die über das Suchfeld eingegebene Suchanfrage wird im Wege eines Zeichenvergleichs mit den in den Stammdaten der Partner hinterlegten Angaben abgeglichen. Der Abgleich erfolgt in folgenden Feldern:
Name des Unternehmens
Ort, PLZ
Gewerk
Kategorie
Serviceleistungen
Spezifikationen
Ein Partnerprofil wird als Suchtreffer berücksichtigt, wenn die im Suchfeld eingegebene Zeichenfolge in mindestens einem der in Absatz 1 genannten Felder enthalten ist. Die Suche erfolgt unabhängig von Groß- und Kleinschreibung. Es werden nur Unternehmen als Partner ausgewiesen, die zuvor einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit den Anbieterinnen im Sinne der Ziff. 3 abgeschlossen haben. Unternehmen, die einen solchen Nutzungsvertrag nicht abgeschlossen haben, finden keine Berücksichtigung.
bb)
Die Suchergebnisse können durch Auswahl eines oder mehrerer Filter weiter eingegrenzt werden. Verfügbar sind insbesondere folgende Filterkriterien:
PLZ: Abgleich ausschließlich anhand numerischer Zeichen; der Zeichenvergleich erfolgt beginnend mit dem Anfang der Eingabe.
Ort: Abgleich ausschließlich anhand alphabetischer Zeichen; der Zeichenvergleich erfolgt beginnend mit dem Anfang der Eingabe. Groß- und Kleinschreibung bleiben unberücksichtigt.
Immobilien- und Energieexperten: Bei Aktivierung werden ausschließlich entsprechend gekennzeichnete Partnerprofile berücksichtigt.
Kategorie: Mehrfachauswahl aus den verfügbaren Kategorien.
Serviceleistungen: Mehrfachauswahl aus den verfügbaren Serviceleistungen. Spezifikationen: Mehrfachauswahl aus den verfügbaren Spezifikationen.
cc)
Sofern weder eine Eingabe im Suchfeld erfolgt noch ein Filter ausgewählt wird, werden sämtliche verfügbaren Partnerprofile angezeigt. Die Reihenfolge der angezeigten Suchtreffer erfolgt in zufälliger Reihenfolge. Eine erneute zufällige Anordnung erfolgt bei jedem Neuladen der Seite sowie bei Änderungen der Sucheingabe oder der ausgewählten Filter.
dd)
Eine Sortierung der Suchtreffer nach Unternehmensnamen erfolgt nicht. Ebenso erfolgt keine Sortierung nach Bewertungen. Hierdurch soll insbesondere vermieden werden, dass einzelne Partnerprofile aufgrund rein alphabetischer Kriterien bevorzugt oder Partner mit einer geringeren Anzahl an Bewertungen benachteiligt werden.
ee)
Die Ausgabe der Suchtreffer erfolgt fortlaufend. Abhängig von der Anzahl der ermittelten Suchtreffer kann die erstmalige Anzeige auf eine begrenzte Anzahl von Partnerprofilen beschränkt sein. Weitere Suchtreffer können sodann über die Funktion „Mehr anzeigen“ nachgeladen werden.
b)
Die Anbieterinnen behalten sich vor, die Darstellung und Reihenfolge der zur Suchanfrage eines Nutzers aufgeführten Partner in der Zukunft von den zu den Partnern abgegebenen Bewertungen abhängig zu machen, die Partner mithin nach ihrer Bewertung zu ranken (vom Partner mit der höchsten bis zum Partner mit der niedrigsten Bewertung). Ein solches Ranking setzt allerdings eine hinreichende Anzahl an Bewertungen voraus. Die Anbieterinnen werden den Partnern den Wechsel des Rankingmechanismus vom Zufallsprinzip zur Bewertungsabhängigkeit mit einer Vorlauffrist von zwei Monaten ankündigen. Bei den Bewertungen finden auch die Google- Bewertungen zum jeweiligen Partner Berücksichtigung, sofern sich der Partner mit deren Einbindung einverstanden erklärt hat (vgl. Ziff. 7 lit. a).
c)
Auf eine Suchanfrage eines Nutzers werden nur Unternehmen als Partner ausgewiesen, die zuvor einen entsprechenden Nutzungsvertrag gemäß Ziff. 3 mit den Anbieterinnen abgeschlossen haben. Unternehmen, die einen solchen Nutzungsvertrag nicht abgeschlossen haben, finden in der Trefferdarstellung keine Berücksichtigung.
6. Pflichten des Partners, Nutzungsrecht, sowie Bewertungen
Der Partner verpflichtet sich, Nutzeranfragen zeitnah, kundenorientiert und fachgerecht zu bearbeiten. Er verpflichtet sich weiter dazu, alle Handlungen zu unterlassen, die geschäftlichen Interessen der Anbieterinnen zuwiderlaufen bzw. die Reputation der Anbieterinnen beeinträchtigen könnten.
Der Partner stellt die Anbieterinnen von etwaigen Schadensersatzansprüchen jeder Art frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform meister.Werk³ von Dritten gegen die Anbieterinnen geltend gemacht werden, sofern diese aus einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Pflichten des Partners resultieren.
Der Partner verpflichtet sich dazu, die an ihn weitergeleitete Anfrage eines Nutzers innerhalb von 7 Werktagen zu beantworten. Die Anbieterinnen haben das Recht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen sowie die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Partner zu prüfen und entsprechende Informationen beim Partner einzuholen. Der Partner erteilt zu diesem Zweck unverzüglich alle erbetenen und für diese Überwachung erforderlichen Auskünfte, sofern dem Auskunftsbegehren keine Betriebsgeheimnisse oder gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Der Partner räumt den Anbieterinnen ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches, unterlizenzierbares, auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages zeitlich beschränktes Recht zur Nutzung der vom Partner auf seinem Profil hinterlegten Daten (inkl. eines Firmenlogos bzw. hochgeladenen Fotoaufnahmen) ein. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger im Rahmen der Plattform meister.Werk³. Es umfasst auch das Recht zu technisch bedingten Größen- und Formatanpassungen. Ein Recht, die Daten auch außerhalb der Plattform meister.Werk³ zu nutzen, geht damit nicht einher.Der Partner verpflichtet sich dazu, die an ihn weitergeleitete Anfrage eines Nutzers innerhalb von 7 Werktagen zu beantworten. Die Anbieterinnen haben das Recht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen sowie die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Partner zu prüfen und entsprechende Informationen beim Partner einzuholen. Der Partner erteilt zu diesem Zweck unverzüglich alle erbetenen und für diese Überwachung erforderlichen Auskünfte, sofern dem Auskunftsbegehren keine Betriebsgeheimnisse oder gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Der Partner räumt den Anbieterinnen ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches, unterlizenzierbares, auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages zeitlich beschränktes Recht zur Nutzung der vom Partner auf seinem Profil hinterlegten Daten (inkl. eines Firmenlogos bzw. hochgeladenen Fotoaufnahmen) ein. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger im Rahmen der Plattform meister.Werk³. Es umfasst auch das Recht zu technisch bedingten Größen- und Formatanpassungen. Ein Recht, die Daten auch außerhalb der Plattform meister.Werk³ zu nutzen, geht damit nicht einher.
7. Bewertungen
Partner und Nutzer können nach Abschluss einer Nutzeranfrage wechselseitig Bewertungen in Form von Sternen (1-5) und mittels eines frei zu wählenden Textes abgeben.
a)
Die Bewertungen, die durch die Nutzer zu den Partnern abgegeben werden, werden zur Orientierung anderer Nutzer auf der Plattform veröffentlicht. Der Partner hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine vorhandenen Google-Bewertungen über eine entsprechende Funktion in seinem Partnerprofil zu aktivieren und hierdurch in seinem Profil und für alle Nutzer sichtbar zu machen. Die Einbindung und Darstellung der Google-Bewertungen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis durch den jeweiligen Partner. Die Bewertungen, die die Partner zu den Nutzern abgeben, werden nicht veröffentlicht und dienen lediglich internen Evaluierungsinteressen der Anbieterinnen.
b)
Partner und Nutzer verpflichten sich bei der Abgabe von Bewertungen dazu, die nachfolgenden Grundsätze zu wahren (Verhaltenskodex):
Bewertungen müssen sachlich formuliert sein und sich inhaltlich auf die konkrete Anfrage und einen daraufhin ggf. durchgeführten Vertrag beziehen (Qualität, Ablauf, Kommunikation, Pünktlichkeit, Mangelfreiheit, etc.);
Bewertungen müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen sich nur auf eigene Erfahrungen des Bewertenden stützen;
Kritik ist respektvoll zu formulieren und konkret zu begründen;
Bewertungen dürfen keine diskriminierenden, hetzerischen, bedrohlichen, gewaltverherrlichenden oder rechtsverletzende Aussagen enthalten; auf Beleidigungen und persönlichen Herabwürdigungen ist zu verzichten.
c)
Die Anbieterinnen behalten sich vor, Bewertungen vor ihrer Veröffentlichung zu sichten und auf ihre Übereinstimmung mit den unter lit. b) genannten Grundsätzen zu überprüfen. Sie sind dazu berechtigt, Bewertungen, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, nicht zu veröffentlichen bzw. – im Falle einer bereits erfolgten Veröffentlichung – wieder zu löschen.
8. Verfügbarkeit von meister.Werk³, Disclaimer
Die Anbieterinnen sind stets darum bemüht, die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen. Der Zugang zur Plattform meister.Werk³ kann zeitweilig zur Durchführung von technisch bedingten Wartungs- und/oder Instandhaltungsarbeiten eingeschränkt sein. Die Anbieterinnen sind darum bemüht, die Dauer und Häufigkeit solcher Tätigkeiten so gering wie möglich zu halten. Gesetzliche Vorgaben zur Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit bzw. Funktionalität - insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes- werden selbstverständlich durchgängig gewährleistet.
Die Anbieterinnen bemühen sich, im Rahmen des Zumutbaren über die von ihnen bereit gehaltene Internetpräsenz richtige, aktuelle und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie stehen nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der auf der Website verfügbaren Informationen sowie die Geeignetheit der Informationen für die vom Nutzer verfolgten Zwecke ein, sofern sie keine positive Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Informationen haben oder ihnen die Fehlerhaftigkeit in grob fahrlässiger Weise unbekannt ist. Inhalte der Webseite stellen keinerlei Zusicherung dar.
9. Kommunikation und Datennutzung
meister.Werk³ bietet Partnern und Nutzern die Möglichkeit, Teil einer webbasierten Anwendung für Kommunikation und Informationsweitergabe zu werden. Daher liegt der Hauptfokus auf der Kommunikation. Diese kann über die Plattform seitens der Partner per Chat durchgeführt und über Kontaktanfragen der Nutzer gestartet werden. Die Anbieterinnen haben keine Kenntnis von der untereinander geführten Kommunikation über die Plattform meister.Werk³ und nehmen auch keine Einsicht in die Kommunikation, sofern sie hierzu nicht aufgrund einer Meldung gemäß Ziff. 12 lit. a) veranlasst sind. Die Anbieterinnen stellen lediglich die Kommunikationsplattform bereit.
Die Anbieterinnen haben einen technischen Zugang zu den von den jeweiligen Partnern im Rahmen des Registrierungsprozesses und den von den Nutzern anlässlich einer konkreten Partneranfrage bei der Plattform hinterlegten personenbezogenen und sonstigen Daten. Diese Daten werden keinen Dritten zur Verfügung gestellt. Die Partner haben Zugang zu den von ihnen in ihrem Profil hinterlegten Daten und zu den personenbezogenen und sonstigen Daten der Nutzer, die die sie kontaktierenden Nutzer anlässlich einer konkreten Partneranfrage angegeben haben.
10. Rahmenbedingungen für die Nutzung
Für die Nutzung von meister.Werk³ gelten die folgenden Rahmenbedingungen.
Die Partner und Nutzer unterlassen Gesetzesverstöße jeder Art auf der Plattform meister.Werk³. Dazu zählen insbesondere
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung,
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
Verstöße gegen das Urheber- und Medienrecht,
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht,
Benachteiligungen im Sinne des § 1 Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus Gründen der Rasse [1] oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Darüber hinaus unterlassen Partner und Nutzer im Interesse einer angemessenen Vernetzung auf der Plattform meister.Werk³
jede Art von Hassreden/hate speech einschließlich ehrverletzender Inhalte,
jede Art von Benachteiligung aus Gründen der Rasse [2] oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, auch wenn kein Gesetzesverstoß vorliegt,
jede Art von Schneeball- und Pyramidensysteme, auch wenn kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt,
das Versenden von Spam-Nachrichten, also unverlangte, massenhaft zugestellte Nachrichten,
das Versenden von Nachrichten mit sexuellem Inhalt (z.B. pornographische Nachrichten oder Bilder),
das Verwenden und Zugänglichmachen, insbesondere das Versenden (auch von Links), von Schadsoftware,
Zweckentfremdung der Plattform (vgl. Ziff. 2).
11. Meldeverfahren + Beschwerdemanagement + Streitbeilegung
Die Anbieterinnen unterhalten ein Meldesystem, über das Partner, Nutzer und Dritte das Vorhandensein von Einzelinformationen auf der Plattform melden können, die die meldende Person als rechtswidrige Inhalte ansieht.
a)
Eine Meldung kann über das Online-Formular „Meldung“, das in der Fußzeile der Plattform verlinkt ist, oder aber per E-Mail an Hinweisgeber@vb-sauerland.de abgegeben werden. Die Meldung hat folgende Elemente zu enthalten:
eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die betreffende Person die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansieht;
eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, etwa die präzise URL-Adresse bzw. die präzisen URL-Adressen, oder, soweit erforderlich, weitere, hinsichtlich der Art der Inhalte und der konkreten Art der Plattform zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte;
den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person, es sei denn, es handelt sich um Informationen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie eine der folgenden Straftaten betreffen: Sexueller Missbrauch, sexuelle Ausbeutung, Kinderpornografie oder Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke;
eine Erklärung darüber, dass die meldende Person in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.
Sofern die Meldung die elektronische Kontaktangabe der meldenden Person enthält, erhält
diese unverzüglich eine Empfangsbestätigung. Die Anbieterinnen teilen der meldenden Person zugleich ohne schuldhaftes Zögern ihre Entscheidung in Bezug auf die gemeldeten Informationen mit und weist dabei auf mögliche Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung hin. Die Anbieterinnen treffen ihre Entscheidung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv.
b)
Sollten die Anbieterinnen feststellen, dass es sich um einen rechtwidrigen Inhalt handelt, sind
sie berechtigt, diesen Inhalt von der Plattform zu entfernen und den verantwortlichen Nutzer von der weiteren Nutzung der Plattform auszuschließen bzw. den Nutzungsvertrag mit dem verantwortlichen Partner gemäß Ziff. 14 zu kündigen. Sie teilen der verantwortlichen Person dabei den Grund für ihr Vorgehen mit, sofern den Anbieterinnen die Kontaktangaben der verantwortlichen Person bekannt sind.
Die Anbieterinnen sind berechtigt, Inhalte, die gegen die vorstehenden Voraussetzungen verstoßen, von der Plattform zu entfernen, sofern sie von ihnen Kenntnis erlangen.
c)
Nutzer, Partner und Personen oder Einrichtungen, die eine Meldung nach lit. a) eingereicht haben, können über ein internes Beschwerdemanagementsystem Beschwerde gegen die nachfolgend benannten Entscheidungen einlegen, soweit diese damit begründet wurden, dass bereitgestellte Informationen rechtswidrige Inhalte darstellen oder mit diesen Nutzungsbedingungen unvereinbar sind:
(a) die Entfernung von Informationen, die Sperrung des Zugangs zu ihnen oder die Beschränkung ihrer Anzeige (Sichtbarkeit);
(b) die vollständige Beendigung der Erbringung des Dienstes;
(c) die Sperrung der Nutzungsmöglichkeit des Dienstes oder
(d) die fehlende Zulassung eines potenziellen Partners zum Dienst.
Eine Beschwerde ist auch möglich, wenn die Anbieterinnen entscheiden, auf eine Meldung hin nicht tätig zu werden.
aa)
Die Beschwerde kann innerhalb von sechs Monaten eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Anbieterinnen sie über die betreffende Entscheidung in Kenntnis gesetzt haben. Beschwerden sind elektronisch und kostenfrei über [Beschwerdeformular unter [https://meisterwerk/beschwerde-und-meldeverfahren] / Funktion Beschwerde- und Meldeverfahren" im Nutzerkonto / [Beschwerde@vb-sauerland.de oder Beschwerde@vbiswf.de]] einzureichen. Dabei sollen die beanstandete Entscheidung sowie die Gründe der Beanstandung benannt werden.
Die Anbieterinnen bearbeiten eingegangene Beschwerden zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür. Ergibt die Beschwerde ausreichende Gründe für die Annahme, dass die Entscheidung unbegründet war – insbesondere dass die betroffenen Informationen weder rechtswidrig sind noch gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder dass das Verhalten des Beschwerdeführers die Maßnahme nicht rechtfertigt –, machen die Anbieterinnen die Entscheidung rückgängig. Entscheidungen über Beschwerden werden unter der Aufsicht angemessen qualifizierten Personals und nicht allein mit automatisierten Mitteln getroffen.
cc)
Die Anbieterinnen teilen dem Beschwerdeführer ohne schuldhaftes Zögern die begründete Entscheidung mit und weisen zugleich auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung nach nachstehender lit. d) sowie auf weitere verfügbare Rechtsbehelfe – einschließlich des jederzeitigen gerichtlichen Rechtswegs – hin. Das interne Beschwerdemanagement ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der außergerichtlichen Streitbeilegung oder des gerichtlichen Rechtsschutzes.
d)
Nutzer und Partner sowie Personen oder Einrichtungen, die eine Meldung nach lit. a) eingereicht haben, können, sofern sie von einer in lit. c) aa) genannten Entscheidung betroffen sind oder das in lit. c) genannte Beschwerdemanagementsystem die Beschwerde nicht lösen konnte, zur Beilegung der Streitigkeit eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wählen. Informationen über zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und den Zugang zu ihnen stellen die Anbieterinnen in klarer und benutzerfreundlicher Form leicht zugänglich unter [https://meisterwerk3/impressum] bereit.
aa)
Die Anbieterinnen können die Zusammenarbeit mit einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle verweigern, wenn eine Streitigkeit über dieselben Informationen und dieselben Gründe für die mutmaßliche Rechtswidrigkeit oder Unvereinbarkeit mit diesen Nutzungsbedingungen bereits beigelegt wurde. Die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle ist nicht befugt, den Parteien eine bindende Streitbeilegung aufzuerlegen.
bb)
Entscheidet die außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zugunsten des Antragstellers, tragen die Anbieterinnen sämtliche erhobenen Gebühren und erstatten alle sonstigen angemessenen Kosten, die der Antragsteller im Zusammenhang mit der Streitbeilegung gezahlt haben.
Entscheidet die Streitbeilegungsstelle zugunsten der Anbieterinnen, ist der Antragsteller nicht verpflichtet, gezahlte Gebühren oder Kosten zu erstatten, es sei denn, die Stelle stellt fest, dass der Antragsteller eindeutig böswillig gehandelt haben.
cc)
Die Inanspruchnahme oder der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung ist keine Voraussetzung für die Anrufung der Gerichte.
12. Internes Beschwerdemanagement für Partner
Die Anbieterinnen stellen Partnern ein internes Beschwerdemanagementsystem zur unmittelbaren Klärung von Beschwerden zur Verfügung, die sich auf den betroffenen Partner auswirken und Folgendes betreffen:
(a) die mutmaßliche Nichteinhaltung einer sich aus der Verordnung (EU) 2019/1150 ergebenden Verpflichtung durch die Anbieterinnen;
(b) technische Probleme in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste der Anbieterinnen;
(c) Maßnahmen oder Verhaltensweisen der Anbieterinnen in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste.
Die Nutzung des Beschwerdemanagementsystems ist für den Partner kostenfrei.
a)
Beschwerden sind über [Beschwerdeformular unter [https://meisterwerk/beschwerde-und-meldeverfahren] / Funktion Beschwerde- und Meldeverfahren" im Nutzerkonto / [Beschwerde@vb-sauerland.de oder Beschwerde@vbiswf.de]] einzureichen. Die Beschwerde soll enthalten: [Nutzer-/Kontokennung], eine Beschreibung des Sachverhalts, den betroffenen Beschwerdegegenstand nach lit. a) sowie – soweit vorhanden – zugehörige Nachweise. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Beschwerden können innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des beanstandeten Umstands eingereicht werden. Die Anbieterinnen bestätigen den Eingang einer Beschwerde innerhalb von fünf Werktagen.
b)
Die Anbieterinnen prüfen jede Beschwerde sorgfältig und bearbeiten sie zügig und wirksam innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, der der Bedeutung und Komplexität des Anliegens angemessen ist. Die Anbieterinnen sind bemüht, eine abschließende Antwort innerhalb von 15 Werktagen zu erteilen; ist dies wegen Komplexität oder erforderlicher Rückfragen nicht möglich, informieren die Anbieterinnen über den Zwischenstand und einen voraussichtlichen weiteren Zeitrahmen.
c)
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Beschwerdeführer mit einer Begründung mitgeteilt. Soweit eine Beschwerde begründet ist, ergreifen die Anbieterinnen angemessene Abhilfemaßnahmen. Kann eine Beschwerde intern nicht gelöst werden, steht das Mediationsverfahren nach Ziff. 13 zur Verfügung. Das interne Beschwerdemanagement ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mediation oder gerichtlichen Rechtsschutzes; das Recht des Partners, die ordentlichen Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
d)
Bei unvollständigen Angaben fordern die Anbieterinnen zur Ergänzung auf. Beschwerden, die denselben Gegenstand ohne neue Tatsachen wiederholen oder offensichtlich unbegründet, rechtsmissbräuchlich oder in Schädigungsabsicht eingereicht werden, können nach vorheriger Mitteilung ohne erneute inhaltliche Prüfung abgeschlossen werden; die gesetzlichen Prüfpflichten bleiben unberührt.
e)
Beschwerden werden vertraulich behandelt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Beschwerdebearbeitung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der Verordnung (EU) 2016/679.
f)
Informationen zur Funktionsweise und Wirksamkeit unseres Beschwerdemanagementsystems (u. a. Anzahl und Hauptarten der Beschwerden, durchschnittliche Bearbeitungsdauer, aggregierte Ergebnisse) stellen wir öffentlich unter [[URL]] bereit und aktualisieren sie mindestens einmal jährlich.
13. Mediation
Für Streitigkeiten mit Partnern, die sich auf die Bereitstellung der mit der Plattform verbundenen Dienste inklusive der Beschwerden, die nicht mit den unter Ziff. 12 genannten internen Beschwerdemanagementsystem gelöst werden können, beziehen, stellen die Anbieterinnen das folgende Mediationsangebot bereit.
a)
Zur außergerichtlichen Beilegung solcher Streitigkeiten sind die Anbieterinnen zur Zusammenarbeit mit den folgenden Mediatoren bereit:
a) Rechtsanwältin & zert. Mediatorin Jutta Pertenais, Groß-Berliner Damm 73C, 12487 Berlin, E-Mail: info@kanzlei-pertenais.de, Tel: 0049178 4605257; http://www.kanzlei-pertenais.de
b) Mgr. Katerina Verostova, LL.M., advokata a zapsana mediatorka, Rokycanova 809/1c, 77900 Olomouc, E-Mail: verostova@lgls.cz, Tel: 004915756426868; https://mjzlegal.cz
Die genannten Mediatoren sind unparteiisch und unabhängig, erbringen ihre Leistungen zu erschwinglichen Bedingungen, können in deutscher Sprache mediieren, sind physisch oder mittels Fernkommunikation leicht erreichbar, werden unverzüglich tätig und verfügen über ausreichendes Verständnis geschäftlicher Beziehungen.
b)
Ein Partner kann die Mediation durch Mitteilung an info@kanzlei-pertenais.de oder verostova@lgls.cz oder unmittelbar an einen der benannten Mediatoren einleiten. Die Mediation ist für beide Seiten freiwillig; die Anbieterinnen beteiligen sich jedoch nach Treu und Glauben an jedem gemäß dieser Ziff. unternommenen Mediationsversuch.
c)
Die Anbieterinnen tragen in jedem Einzelfall einen angemessenen Anteil an den Gesamtkosten der Mediation. Der angemessene Anteil wird ausgehend von einem Vorschlag des Mediators unter Berücksichtigung aller einschlägigen Umstände des Einzelfalls bestimmt, insbesondere der Stichhaltigkeit der Forderungen der an der Mediation beteiligten Parteien, ihres Verhaltens sowie ihrer Größe und Finanzstärke im Verhältnis zueinander.
d)
Die Durchführung oder der Versuch einer Mediation ist keine Voraussetzung für die Anrufung der Gerichte und schränkt nicht das Recht ein, vor, während oder nach der Mediation Klage zu erheben.
e)
Auf Ersuchen eines Partners stellen die Anbieterinnen vor oder während einer Mediation Informationen über das Funktionieren und die Wirksamkeit der Mediation im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten bereit.
14. Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag, der mit dem Partner abgeschlossen wird, wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
a)
Der Partner kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums
(Kalendermonat) kündigen. Erfolgt die Kündigung vor Beginn des ersten Abrechnungszeitraums, endet der Vertrag zum Ende des Kalendermonats, in dem die Registrierung des Partners erfolgte. Eine Vergütung fällt im letzteren Fall nicht an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Partners aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Die Kündigung hat auf einem dauerhaften Datenträger zu erfolgen. Hierzu zählt auch die Nutzung des auf der Plattform im Profil der Partner befindlichen Buttons.
b)
Die Anbieterinnern können den mit dem Partner bestehenden Vertrag jeweils zum Ende des folgenden Kalendermonats in Textform kündigen, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Ein Kündigungsgrund liegt vor, wenn
ein Partner gegen die Rahmenbedingung für die Nutzung gemäß Ziff. 10 verstößt,
ein Partner seine Leistungspflicht gemäß Ziff. 6 wiederholt verletzt,
ein Partner seiner Zahlungspflicht gemäß Ziff. 4 auch nach erstmaliger Mahnung mit zweiwöchiger Fristsetzung nicht entspricht,
ein Partner von ihm geschuldete Zahlungen nach Ziff. 4 wiederholt nicht fristgerecht erbringt,
ein Partner die Plattform entgegen Ziff. 2 zweckwidrig nutzt und diese zweckwidrige Nutzung trotz Abmahnung nicht einstellt,
ein Partner unrichtige Daten in seinem Profil angegeben hat,
der Partner gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, rechtswidrige Inhalte über die Plattform veröffentlicht/verbreitet oder ein vergleichbares Fehlverhalten praktiziert, das der Reputation der Anbieterinnen abträglich ist.
Beschließen die Anbieterinnen, die Bereitstellung der Plattform für einen Partner im Wege der Kündigung vollständig zu beenden, so übermitteln sie dem Partner mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Kündigung einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung. Die Anbieterinnen bieten dem Partner darin die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens gemäß Ziff. 12 zu klären. Die 30-tägige Frist gilt nicht, wenn die Anbieterinnen
gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegen, die eine vollständige Beendigung der Plattform für einen Partner erfordern und ihnen dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;
ihr Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausüben;
nachweisen können, dass der Partner wiederholt gegen die geltenden Nutzungsbedingungen verstoßen hat.
Auch in den Fällen, in denen die 30-tägige Frist nicht gilt, stellen die Anbieterinnen dem Partner unverzüglich eine Begründung für ihre Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Dabei benennen die Anbieterinnen die konkreten Tatsachen oder Umstände und Gründe, einschließlich des Inhalts der Mitteilungen Dritter, die sie zu der Entscheidung bewogen haben. Die Anbieterinnen sind nicht verpflichtet, eine Begründung abzugeben, wenn sie aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen die konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund nicht offenlegen dürfen, oder wenn sie nachweisen können, dass der Partner wiederholt gegen die geltenden Nutzungsbedingungen verstoßen hat.
c)
Mit Wirksamwerden der Kündigung erfolgt die Löschung des Benutzerprofils des Partners.
Mit Ende des Nutzungsvertrages endet das Nutzungsrecht des Partners für die Plattformservices. Ein Zugriff des Partners auf die unter Nutzung der Plattformservices gespeicherten Daten und Informationen ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Der Partner ist verpflichtet, sämtliche Daten und Informationen rechtzeitig vor Beendigung des Nutzungsvertrages vollständig zu sichern. Nach Beendigung des Nutzungsvertrages sind die Anbieterinnen zu einer Speicherung der anlässlich der Registrierung des Partners erhobenen Daten und Informationen verpflichtet. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Anbieterinnen auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht auf die Chatinhalte des Partners zu den Nutzern zugreifen. Die Anbieterinnen werden die Daten und Informationen des Partners – inklusive der Chatinhalte – löschen, sofern keine gesetzliche Speicher- oder Aufbewahrungspflicht und auch kein berechtigtes Interesse an einer weiteren Speicherung bestehen, etwa um sich gegen Rechtsansprüche zu verteidigen, eigene Rechtsansprüche durchzusetzen bzw. den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen zu entsprechen.
15. Ausschluss eines Nutzers
Die Anbieterinnen behalten sich vor, einen Nutzer von der weiteren Nutzung der Plattform meister.Werk³ auszuschließen, wenn er nachweislich gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.
16. Haftungsbeschränkungen
Die Anbieterinnen haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbegrenzt.
Im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften die Anbieterinnen für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbegrenzt, mithin auch im Fall einfacher Fahrlässigkeit.
Im Übrigen haften die Anbieterinnen nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte „Kardinalpflicht“) verletzt haben. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Partner und Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung ist im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht jedoch auf den Ersatz der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.
Die vorgenannte Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, soweit die Anbieterinnen das Fehlen eines Mangels zugesichert bzw. seine Existenz arglistig verschwiegen haben. Sie gelten auch nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
17. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Partner oder Nutzer verpflichtet sich, objektiv, neutral und korrekt zu handeln sowie alle ihm zur Kenntnis gelangten internen Angelegenheiten der Anbieterinnen, auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen, vertraulich zu behandeln und nicht für eigene bzw. Interessen Dritter zu gebrauchen.
Die Anbieterinnen, der Partner sowie die Nutzer verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Diese Pflicht bezieht sich insbesondere auf personenbezogene Daten gemäß EU-Datenschutz Grundverordnung [EU-DSGVO] und Bundesdatenschutzgesetz [BDSG], auf Daten, die dem Bankgeheimnis unterliegen sowie auf alle dem Partner oder Nutzer bekannt gewordenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Umstände und Tatsachen, zu deren Vertraulichkeit die Anbieterinnen gesetzlich verpflichtet sind oder an deren Vertraulichkeit die Anbieterinnen ersichtlich ein Interesse haben können. Der Partner darf die ihm von den Anbieterinnen zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich im Rahmen der vom Nutzer erteilten Einwilligungen und zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verarbeiten und nutzen. Jede andere Verwendung dieser Daten (z.B. zur privaten oder gewerblichen Nutzung, Übermittlung an Dritte) ist unzulässig. Dem Partner oder Nutzer ist bekannt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach Artikel 83 Abs. 4 EU-DSGVO und §§ 42, 43 BDSG mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können und ggf. einen Grund zur fristlosen Auflösung des Vertrages darstellen können.
Der Partner stellt die Anbieterinnen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, soweit diese darauf beruhen, dass der Partner, einer seiner Angestellten oder einer seiner Erfüllungsgehilfen Daten vertrags- oder gesetzwidrig erhoben, verarbeitet oder genutzt hat und dies zu vertreten hat.
Der Partner haftet für Schäden, die einer Person durch die Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung oder sonstiger pflichtwidriger Handlungen bei der Leistungserbringung entstehen.
Im Falle der Beauftragung von Subunternehmen stellt der Partner sicher, dass die unter dieser Ziffer genannten Verpflichtungen auch beim beauftragten Subunternehmer eingehalten werden.
Sämtliche Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
18. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Inhalt der Internetpräsenz ist urheberrechtlich zugunsten der Anbieterinnen (oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter) geschützt. Sämtliche Rechte sind vorbehalten. Jedem Partner und Nutzer der Präsenz wird das Recht eingeräumt, auf der Präsenz bereit gestellte Inhalte mit Ausnahme der Bilder und Grafiken ganz oder ausschnittweise vorübergehend zu speichern oder herunterzuladen. Die dauerhafte Speicherung sowie eine Vervielfältigung der Inhalte bedürfen der Zustimmung der Anbieterinnen. Dasselbe gilt für die Nutzung von Inhalten aus diesem Internetangebot in eigenen Internetangeboten der Partner oder der Nutzer. Die zwingend erforderliche Zustimmung kann unter meisterwerk3@wohnen-in-suedwestfalen.de angefragt werden.
Hinsichtlich der auf der Internetpräsenz bereit gestellten Bilder und Grafiken gilt:
Die auf dieser Internetpräsenz verwendeten Bilder und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche dauerhafte Speicherung, Veränderung und Weitergabe ist nicht gestattet und führt bei Zuwiderhandeln zu rechtlichen Konsequenzen.
19. Zentrale Kontaktstelle
Die Anbieterinnen benennen im Impressum der Plattform eine zentrale Kontaktstelle, über die sie auf elektronischem Wege unmittelbar mit den zuständigen Behörden kommunizieren können. Die Kommunikation ist in deutscher Sprache zu führen.
Die Anbieterinnen benennen im Impressum der Plattform überdies eine zentrale Kontaktstelle, über die Partner und Nutzer direkt und schnell mit ihnen auf elektronischem Wege kommunizieren können.
20. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Die Anbieterinnen unterrichten die Partner auf einem dauerhaften Datenträger über jegliche vorgeschlagene Änderung dieser Nutzungsbedingungen. Die vorgeschlagenen Änderungen dürfen erst nach Ablauf einer im Hinblick auf Art und Umfang der geplanten Änderungen und deren Folgen für den betroffenen Partner angemessenen und verhältnismäßigen Frist umgesetzt werden. Diese Frist beträgt mindestens 15 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem die Anbieterinnen die Partner über die vorgeschlagenen Änderungen unterrichtet haben. Die Anbieterinnen müssen längere Fristen einräumen, wenn dies erforderlich ist, um es Partnern zu ermöglichen, die aufgrund der Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen vorzunehmen. Der Partner hat das Recht, den Vertrag mit den Anbieterinnen vor Ablauf der benannten Frist mit einer fünfzehntägigen Frist zu kündigen. Die Frist nach S. 2, 3 und S. 4 gilt nicht, wenn die Anbieterinnen
a) aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen der Nutzungsbedingungen in einer Art und Weise vornehmen müssen, die die Fristwahrung nicht ermöglichen;
b) in Ausnahmefällen die Nutzungsbedingungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr ändern müssen, um die Plattform, die Nutzer oder Partner vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
Die Änderungen dieser Nutzungsbedingungen im Verhältnis zu den Nutzern setzt deren jeweiliges Einverständnis voraus. Die Anbieterinnen werden die Nutzer insofern vorab über die beabsichtigte Änderung informieren und um ihr Einverständnis ersuchen.
21. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
22. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Schmallenberg.
23. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis zwischen den Partnern und den Anbieterinnen ist Schmallenberg, sofern es sich bei dem Partner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt bzw. der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (Bundesrepublik Deutschland) hat.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Schluss dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

